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Health Claims - was darf man bei bei Nahrungsergänzungsmitteln aussagen und was nicht?
Die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union (EU) wurde am 20. Januar 2007 eingeführt und legt klare Regeln und Bestimmungen für Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, fest. Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher korrekte und verlässliche Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Lebensmitteln erhalten.
Die Health-Claims-Verordnung umfasst folgende Aspekte:
- Wissenschaftliche Grundlage: Gesundheitsaussagen müssen wissenschaftlich fundiert sein und auf verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft und bewertet die vorliegenden wissenschaftlichen Nachweise, um die Zulässigkeit von Gesundheitsaussagen zu bestätigen.
- Gesundheitsaussage: ist eine Genehmigung durch die EFSA erforderlich. Hersteller müssen Nachweise für die wissenschaftliche Untermauerung ihrer Aussagenvorlegen, die dann von der EFSA geprüft werden.
- Allgemeine und spezifische Aussagen: Die Verordnung unterscheidet zwischen allgemeinen Aussagen (z. B. "fördert die Gesundheit") und spezifischen Aussagen (z. B. "senkt den Cholesterinspiegel"). Spezifische Aussagen erfordern strengere wissenschaftliche Nachweise.
- Klare Darstellung: Produkte, die Gesundheitsaussagen verwenden, müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein, um Verbrauchern Transparenz zu bieten.
- Verhinderung von Irreführung: Die Verordnung soll verhindern, dass Verbraucher durch übertriebene oder nicht ausreichend unterstützte Gesundheitsaussagen getäuscht werden.
Was ist erlaubt:
- Wissenschaftlich fundierte Aussagen: Diese müssen von der EFSA genehmigt sein und auf verlässlicher Forschung basieren.
- Klarheit: Produkte mit Gesundheitsaussagen müssen den Hinweis "Health Claim" tragen.
- Transparenz: Regelmäßige Überwachung durch Behörden wie das Bundesamt für Verbraucherschutz gewährleistet die Richtigkeit.
Was ist nicht erlaubt:
- Heilaussagen: Direkte Heilversprechen sind nicht gestattet. Produkte dürfen keine spezifischen Krankheiten oder medizinische Bedingungen behandeln.
- Irreführende Aussagen: Gesundheitsaussagen müssen wissenschaftlich begründet sein und das tatsächliche Potenzial des Produkts widerspiegeln.
- Übertriebene Behauptungen: Aussagen dürfen nicht übermäßig positiv dargestellt werden, um realistische Erwartungen zu gewährleisten.
Warum keine Heilaussagen:
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente. Aus diesem Grund sind direkte Heilversprechen unzulässig. Aussagen zur Wirkung der Inhaltsstoffe auf die Gesundheit dürfen nur im Rahmen dieser Verordnung getroffen werden.
Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden.
Haelth Claim zum downloaden
Keine erlaubten Gesundheitsaussagen
über den Zunderschwamm Fomes fomentarius
Referenzen und Quellen: (diese Seite dient zur Information. Weitere Referenzen finden Sie in den unteren Links)